Die häufigsten Fragen zu kieferorthopädischen Behandlungen
Wann ist eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden notwendig?
Zahnfehlstellungen können nicht nur Ästhetik und Selbstwertgefühl beeinträchtigen, sie erschweren zudem die Reinigung. Das Karies- und Parodontoserisiko mit Zahnverlust erhöht sich. Fehlerhafte Zahnkontakte können zu einer Überbelastung und Funktionsstörungen des Kauapparates und zu Kiefergelenksbeschwerden führen. Eine Behandlung des Schiefstandes führt nicht nur zu einem besseren Aussehen, sondern ist auch mit einer Verbesserung der Funktion verbunden.
Wann macht ein Behandlungsbeginn Sinn?
Eine Behandlung startet in der Regel zum Ende des Zahnwechsels der bleibenden Zähne. Zuweilen ist bei ausgeprägten Fehlstellungen eine frühere Behandlung notwendig. Im Zweifelsfall ist eine Untersuchung ratsam. Meist werden die Fehlstellungen allerdings vom Zahnarzt oder Kinderarzt erkannt und zum Kieferorthopäden überwiesen. Bei Erwachsenen ist ein Behandlungsbeginn in jedem Lebensalter möglich.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung, vom Wachstum jedes einzelnen Patienten und auch von der Mitarbeit. Kleinere Korrekturen können innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden. Die durchschnittliche Therapie dauert zwischen drei und vier Jahren. Bei schweren Kieferanomalien kann mehr Zeit erforderlich sein. Der Zeitrahmen wird bei Behandlungsbeginn individuell geklärt.
Wie ist ein typischer Behandlungsverlauf?
Beim ersten Termin wird in einer Untersuchung festgestellt, ob eine Therapie notwendig ist. Bei Behandlungsnotwendigkeit werden bei einem zweiten Termin Gebissabdrücke genommen und Röntgen- und Fotoaufnahmen angefertigt. Nach einer genauen Auswertung wird der individuelle Behandlungsplan erstellt, der bei einem weiteren Termin besprochen wird. Während der Behandlungszeit sind regelmäßige Kontrollsitzungen erforderlich. Nach Abschluss der Behandlung folgt eine Kontrollphase zur Sicherung und Stabilisierung der neuen Zahnstellung.
Wann bekomme ich als Kassenpatient die Behandlung von meiner Krankenkasse bezahlt?
Wenn Sie eine Indikation für eine kieferorthopädische Behandlung haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten zu 100 Prozent. Zunächst werden allerdings lediglich 80 Prozent erstattet. 20 Prozent müssen Sie als als Eigenanteil leisten. Reichen Sie am Ende der Behandlung die Kosten ein, bekommen Sie auch diese 20 Prozent wieder.
Wann muss ich die Kosten der Behandlung selbst tragen?
Wie hoch die Kosten für Sie sind, hängt von der Art der Behandlung und von Ihrer Krankenkasse ab. Privatversicherte bekommen die Kosten oft beglichen. Beihilfestellen richten sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Kassen. Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt: Bis Kinder volljährig sind, richtet sich die Höhe der Erstattungen für Basisleistungen danach, wie notwendig die Be-handlung ist, also nach dem Bedarfsgrad. Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Kasse die Behandlungskosten nur bei schwersten Kieferanomalien, die eine kieferchirurgische Operation nötig machen.
Was mache ich bei Schmerzen nach einer Behandlung?
Wurde die Apparatur neu eingesetzt, können vorübergehend Schmerzen und Wundbildungen auftreten. Diese verschwinden in der Regel nach einigen Tagen. Bei Bedarf können rezeptfreie Schmerztabletten eingenommen werden. Tritt selbst nach einer Woche keine Besserung ein, vereinbaren Sie einen Termin.
Was mache ich bei bei entzündetem Zahnfleisch?
Entzündungen haben ihre Ursache meist in ungenügender Mund- und Zahnpflege. Putzen Sie die Zähne mitsamt Zahnfleisch nach jedem Essen und verwenden Sie Zwischenraumbürsten. Auch eine geeignete Mundspülung kann Linderung verschaffen.
Meine herausnehmbare Spange ist beschädigt, passt nicht oder ist verloren.
Bei kleinen Defekten können scharfe Kanten mit einer Nagelfeile vorsichtig glatt geschliffen und die Spange oder Schiene bis zum regulären Termin weitergetragen werden. Wenn die Apparatur nicht mehr passt oder abhanden gekommen ist besteht die Gefahr der Rückstellung. Bitte vereinbaren Sie mit uns deshalb umgehend einen Termin.
Was mache ich bei losen Plättchen, Ringen oder Gummis?
Hängt das Plättchen oder der Ring noch am Draht und stört nicht, kann es belassen werden. Handelt es sich um störende Plättchen oder Ringe am Ende der Zahnreihe, können Sie versuchen, das störende Stück mitsamt dem Draht vorsichtig mit einer Nagelschere oder einem Knipser zu entfernen. Bitte rufen Sie uns auf jeden Fall an, damit wir für das Wiederbefestigen Zeit einplanen können. Lose Gummis können vernachlässigt werden.
Was mache ich bei einem verrutschten Draht und störende Drahtenden?
Versuchen Sie den verschobenen Draht mit dem Finger oder mit einer Pinzette in den Ring oder Plättchen einzusetzen. Klappt es nicht, können Sie probieren, den Draht mit der Rückseite eines Stiftes oder Löffelstiels an den Zahn zu drücken, alternativ können Sie vorsichtig versuchen den Draht mit einer Nagelschere oder einem Knipser kürzen. Bitte achten Sie darauf, sich selbst nicht zu verletzen. Wenn alles nicht gelingt, decken Sie das Drahtende mit Wachs oder zuckerfreiem Kaugummi ab. Bitte vereinbaren Sie auch auf jeden Fall einen Termin mit uns.